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Corona-Update:
Kirchliches Leben im November 2020


An die Pfarrerinnen und Pfarrer
in der Evangelischen Kirche von Westfalen


Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schwestern und Brüder,

die Entwicklung der Corona-Pandemie stellt uns in den kommenden Wochen noch einmal vor besondere Herausforderungen. Präses Kurschus hat sich gemeinsam mit den leitenden Geistlichen im Rheinland und in Lippe im Rahmen eines gemeinsamen Wortes geäußert. Darin haben sie hervorgehoben, worauf es in diesen Wochen besonders ankommt: verlässliche Verbundenheit mit den Menschen zu zeigen und durch Seelsorge, Gottesdienste und alle derzeit möglichen Formen der Kommunikation anderen nahe zu sein.

Um die weitere Ausbreitung der Pandemie wirksam einzudämmen, gilt es, in den kommenden Wochen auch in der Kirche bekanntermaßen vor allem, Kontakte auf das Notwendigste zu beschränken und so weit wie möglich auf digitale Formate zu setzen.  Nachdem heute die auf den Beschlüssen der Bundesregierung und der Ministerpräsidenten beruhende neue Corona-Schutzverordnung NRW vom 30. Oktober 2020 veröffentlich wurde, geben wir folgende dringliche Empfehlungen an die Kirchengemeinden und Kirchenkreise für die Arbeit im Monat November:
  1. Gottesdienste (einschließlich Kindergottesdienste) können weiterhin im Sinne eines Grundangebots als Präsenzveranstaltungen stattfinden. Bei der Durchführung ist die Umsetzung des gültigen Schutzkonzeptes zu gewährleisten (insbesondere Mund-Nase-Schutz, Mindestabstand, besondere Rückverfolgung mit Sitzplan, kein Gemeindegesang). Für die Gottesdienste am Ewigkeitssonntag wird es Hilfestellungen für die gottesdienstliche Praxis geben. Nicht stattfinden sollen Gottesdienste, die anlässlich von Jubiläen, Einführungen, Verabschiedungen und ähnlichen Gelegenheiten eine besondere Öffentlichkeit ansprechen und einladen. Grundsätzlich empfehlen wir, digitale Möglichkeiten der Teilnahme wieder verstärkt anzubieten, um die Zahl der physischen Kontakte möglichst einzuschränken. 
  1. Auf Festgottesdienste zu anderen Anlässen wie zum Beispiel Konfirmationen und Trauungen soll in der Zeit vom 2. bis zum 30. November ebenfalls verzichtet werden. Wo sie dennoch gefeiert werden, finden sie als geschlossene Veranstaltungen im kleinstmöglichen Rahmen und nicht als öffentliche Veranstaltung statt.
  1. Für gottesdienstliche Bestattungen einschließlich der Grablegung und der Urnenbeisetzung ist das Abstandsgebot für nahe Angehörige unter der Voraussetzung der einfachen Rückverfolgung (Anwesenheitsliste) weiterhin aufgehoben. Die Maskenpflicht gilt sowohl in Innenräumen stets, unter freiem Himmel ab einer Teilnehmerzahl von 25 Personen. Eine absolute Begrenzung der Zahl der Trauergäste ist nicht festgelegt, sie kann sich jedoch aus dem Abstandsgebot und dem zur Verfügung stehenden Raum ergeben.

  2. Ensemble-, Chor- und Orchesterproben (Posaunenchöre etc.) finden bis einschließlich 30. November nicht statt. Auf Ensemble-, Chor- und Orchesteraufführungen (auch in Gottesdiensten) wird ab dem 2. November 2020 ebenfalls verzichtet.

  3. Seelsorge ist von besonderer Bedeutung, auch in den kommenden Wochen. Auf der Grundlage der aktuellen Coronaschutzverordnung (§ 5 Abs. 2 und 3 sowie der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, CoronaAVPflegeundBesuche) ist sie unter Berücksichtigung der entsprechenden Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern und Altenpflegeeinrichtungen und bei Hausbesuchen weiter möglich. Dies schließt ausdrücklich die Begleitung Sterbender ein.

  4. Konfirmandenarbeit findet in Präsenzform bis einschließlich 30. November 2020 nicht statt. Im Interesse der Kontaktpflege empfehlen wir dringend, digitale Wege der Konfirmandenarbeit zu beschreiten. Das Pädagogische Institut der EKvW bietet Fortbildungen zu digitalen Angeboten in der Konfirmandenarbeit an.

  5. Angebote der Erwachsenenbildung, die nicht Ausbildungs- und berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsangebote sind, können nur digital angeboten werden. 

  6. Sämtliche andere Veranstaltungen sowie Gruppen und Kreise finden bis einschließlich 30. November 2020 nicht als Präsenzveranstaltungen statt. Auch die landeskirchlichen Tagungshäuser sind im Monat November geschlossen.

  7. Sitzungen großer Leitungsorgane sowie Kreissynoden finden im Monat November digital statt. Dasselbe gilt für Presbyterien mit mehr als 20 Mitgliedern. Das Nähere regelt § 13 Abs. 2 Nr. 3 CoronaSchVO.
 Links Mit freundlichen Grüßen aus dem Landeskirchenamt

P.S.: Bleiben Sie gesund und behütet!
Evangelische Kirche von Westfalen
Das Landeskirchenamt
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Deutschland

0521 594-0

www.evangelisch-in-westfalen.de