An die Superintendentinnen und Superintendenten und die Pfarrerinnen und Pfarrer in der Evangelischen Kirche von Westfalen sowie die Nutzerinnen und Nutzer des Newsletters "Wahlzeit!"
Bielefeld, 20.03.2020
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Schwestern und Brüder,
Aufgrund der aktuellen Corona-Krise hat die Kirchenleitung in ihrer Sitzung am 20. März 2020 eine gesetzesvertretende Verordnung beschlossen, die die Paragraphen 29 und 30 des Kirchenwahlgesetzes (KWG) ändert. Ziel ist es, eine rechtzeitige Einführung aller gewählten Presbyterinnen und Presbyter spätestens zum 5. April 2020 zu ermöglichen.
Die Änderungen betreffen die Abkündigung des Wahlergebnisses, die Amtseinführung sowie den vom Landeskirchenamt bekanntgemachten Terminplan. Darüber hinaus hat das Landeskirchenamt ein Rundschreiben veröffentlicht, in dem es um die Konstituierung und Arbeitsweise der Presbyterien geht.
Herzliche Grüße aus dem Landeskirchenamt
P.S.: Aktuelle Infos erhalten Sie weiterhin per Mail oder auf unserer Website: ekvw.de/corona
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